Honorar

Je nach Art der Rechtscausa wird wie folgt abgerechnet:
  • Verrechnung gemäß Rechtsanwaltstarif (RATG) und subsidiär nach den Autonomen Honorarkriterien (AHK): Diese Verrechnungsart ist grundsätzlich am üblichsten und ist sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Verfahren vorzufinden.
    Das Honorar hängt insbesondere vom Streitwert und der Art der Leistung ab.
  • Verrechnung nach einem im Rahmen des Erstgesprächs individuell vereinbarten Pauschalhonorar: Diese Verrechnungsart bietet sich vor allem bei der Errichtung von Verträgen und letztwilligen Verfügungen an.
  • Verrechnung nach Stundensatz: Wird diese Verrechnungsart von Ihnen gewünscht, muss dies vorab mit mir vereinbart werden. Diese Abrechnung bietet sich vor allem bei bestimmten außergerichtlichen Tätigkeiten an.